| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Stadtwerke Bad Reichenhall KU als persönliche haftende Gesellschafterin und ihr Vorstand sind für alle Geschäfte zwischen der Stadtwerke Bad Reichenhall KU und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB befreit. |