| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der oder die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind für Rechtsgeschäfte mit der Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |