Versorgung des Gemeindegebietes der Gemeinde Rimsting mit Fernwärme. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunaluntemehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient.