| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gründungsgesellschafter einzelvertretungsberechtigt. Nach Ausscheiden aller Gründungsgesellschafter sind die Gesellschafter nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. |