| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Die Komplementär-GmbH sowie ihre sämtlichen Geschäftsführer sind gegenüber der Kommanditgesellschaft umfassend von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |