| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Diese Befreiung gilt für alle Geschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft und auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführern des persönlich haftenden Gesellschafters. |