| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweiliger Vertreter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |