| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist es, die Wirtschaftskraft in den Städten, Marktgemeinden und Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth zu sichern und zu stärken, Existenzgründer zu unterstützen und zu begleiten. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben der Wirtschaftsförderung, Existenzgründungsunterstützung und touristischer Entwicklung insbesondere durch folgende Tätigkeiten: - Erstellung von Konzeptionen und Analysen als Basis einer projektorientierten Vorgehensweise zur Wirtschaftsförderung und Existenzgründungs-unterstützung; - Vermietung oder Verpachtung von Geschäfts-, Gewerbe- und Produktionsräumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum, einschließlich dem Angebot dazugehöriger Nebenleistungen (z.B. Bürodienstleistungen, begleitende Beratungstätigkeiten); - Unterstützung touristischer Ziele, insbesondere beim Aufbau einer Dachmarke und die Intensivierung der überregionalen Vermarktung regionaler Produkte; - Information über Standortvorteile im Landkreis Tirschenreuth; - Information über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen und Leistungen für Existenzgründer von Bund, Ländern, Kommunen und Europäischer Union; die Gesellschaft leistet Unterstützung vor Ort in Verfahren über die Vergabe von Wirtschaftsfördermitteln; - Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zu wirtschaftsrelevanten Themenstellungen; - Bestandspflege in bezug auf die ansässige Wirtschaft; - Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen; - Unterstützung bei Existenzgründungen; - Beratungen und Betreuung von Kommunen und ansiedlungswilligen Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen; - Beratung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der jweiligen Kommune, - Förderung überbetrieblicher Kooperationen; - Förderung eines innovativen Wirtschaftsklimas im Landkreis Tirschenreuth durch Ausschöpfung des in der Region vorhandenen Innovations- und Technologietransferpotentials; - Intensivierung der Zusammenarbeit mit den im Landkreis Tirschenreuth bestehenden Verbänden und Vereinigungen der Wirtschaft; - Intensivierung der Zusammenarbeit mit den im Landkreis Tirschenreuth ansässigen Kreditinstituten, insbesondere unter Ausschöpfung des dort vorhandenen kreditwirtschaftlichen Beratungsangebotes. 2.Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen von Artikel 80 Abs. 2 Landkreisordnung an anderen Unternehmen beteiligen.Die Übernahme weiterer Unternehmen, die Vertretung anderer Unternehmen oder die Errichtung von Hilfs- und Nebenbetrieben ist jedoch nicht vorgesehen. 3. Die Gesellschaft übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie betreibt keinen gewerblichen Grundstückshandel oder die gewerbliche Vermittlung von Grundstückskäufen. 4. Die Gesellschaft beschränkt im ersten Schritt ihren Geschäftsbetrieb auf das Gebiet des Landkreises Tirschenreuth. Kooperationen mit angrenzenden bayr. Landkreisen, kreisfreien Städten und tschechischen Kommunen sind möglich. |