| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung ist ausschließlich die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Diese und ihre Organe haben die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |