| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur eine persönlich haftende Gesellschafterin vorhanden, vertritt diese allein. Sind zwei oder mehrere persönlich haftende Gesellschafterinnen vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafterinnen gemeinschaftlich vertreten. Die jeweilig persönlich haftende/n Gesellschafterin/nen ist/sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |