Errichtung, Betrieb und Unterhalt von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen insbesondere aus Sonne und Wind sowie die Versorgung des Gemeindegebiets mit Fernwärme. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die für die Gemeinde geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.