| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so vertritt er alleine. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so wird die Gesellschaft von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern oder einem persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, sind die persönlich haftenden Gesellschafter befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechsgeschäfte abzuschließen. |