| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Organe sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem Komplementär und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |