| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit und gegenüber der Gesellschaft und Gesellschaftern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit |