| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft sowie zwischen der Kommanditgesellschaft und den GmbH-Geschäftsführern abzuschließen. |