| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Organe sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |