Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und, soweit es sich dabei um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, deren jeweilige Geschäftsführer, sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.