| Gegenstand | Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere der künftigen Türkgücü München Fußball GmbH & Co. KGaA, welche u.a. die Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung sowie von Juniorenmannschaften auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. ("DFL e.V."), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ("DFL GmbH"), des Deutscher Fußball Bund e.V. ("DFB") und seiner Landes- und Regionalverbände (insbesondere des Bayerischer Fußball-Verband e.V. ("BFV") und des Süddeutscher Fußball-Verband e.V. ("SFV"), oder etwaiger jeweiliger Rechtsnachfolger, und anderer nationaler oder internationaler Einrichtungen zur Teilnahme am Lizenzligaspielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga, der 3. Liga, den regionalen Ligen der Ebene der 4. Spielklasse sowie anderer nationaler Ligen und nationaler sowie internationaler Wettbewerbe, sowie schließlich der Erwerb der für den jeweiligen Spielbetrieb erforderlichen Zulassungen und/oder Lizenzen bzw. Teilnahmeberechtigungen unter Fortführung und Fortentwicklung des früheren wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Vereinsregisternummer (VR) 202417 eingetragenen Türkgücü München e.V., insbesondere der diesem zugehörigen 1. Fußballmannschaft (Herren), sowie die Nutzung aller davon abgeleiteten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbereiche und Rechte zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. Die Vorgaben des DFL e.V., des DFB sowie des BFV bleiben unberührt. Insbesondere sind der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderen vom DFL e.V. lizenzierten Fußballkapitalgesellschaften sowie der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderen Tochtergesellschaften der 3. Liga, der regionalen Ligen der Ebene der 4. Spielklasse, der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga ausgeschlossen, wobei als mittelbare Beteiligung der Gesellschaft auch die Beteiligung ihres Muttervereins an diesen Gesellschaften gilt. |