| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 13.04.2015 (Az. 1507 IN 1022/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.01.2023 (Az. 1507 IN 1022/15) aufgehoben worden. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.01.2023 (Az. 1507 IN 1022/15) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB. |
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