| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer jedes persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |