Bau, Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung von Bürgerhäusern, Feuerwehrhäusern und gemeindlichen Gebäuden; Bau und Betrieb von energetischen Anlagen im Bereich der Gemeinde Oberding, Errichtung und Betrieb einer Fernwärmeversorgung im Bereich der Gemeinde Oberding. Hierzu gehören auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.