| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch jeden persönlich haftenden Gesellschafter einzeln vertreten.Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |