| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Zu Geschäftsführung und Vertretung ist allein die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. Sie kann im Rahmen der Geschäftsführungbefugnis alle Handlungen vornehmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt und die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich erscheinen, insbesondere auch Prokuristen bestellen und abberufen sowie Handlungsvollmachten erteilen und diese widerrufen. |
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