| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gleiches gilt für die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter, wenn es sich hierbei um Kapitalgesellschaften handelt. |