| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft stets allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vorstände sind befugt, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |