Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Im Falle der Auflösung sind die persönlich haftenden Gesellschafter je einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren.
Code: mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)