| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine gesetzlichen Vertretungsbefugten sind ermächtigt, Rechtsgeschäfte namens der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |