| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 25.05.2010 (Az. 1506 IN 1062/10) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02.08.2010 (Az. 1506 IN 1062/10) aufgehoben worden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1506 IN 1062/10) vom 02.08.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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