Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt stets einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.