Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschaft ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Jeder Geschäftsführer eines persönlich haftenden Gesellschafters ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.