Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein; sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dies gilt auch für ihre jeweiligen Geschäftsführer.