Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter dann vertritt dieser die Gesellschaft allein. Bei mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder einem persönlich haftenden Gesellschafter zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die jeweiligen Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst uneingeschränkt zu vertreten.
Einzelvertretungsberechtigt. Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind befugt die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäfte mit sich und als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.