| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |