Das Kommunalunternehmen wird drch den Vorstand vertreten
Gegenstand
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind a) die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Modernisierung, die Instandhaltung, die Verwaltung und die langfristige Vermietung oder Verpachtung von baulichen und technischen Anlagen, insbesondere zur Erzeugung sowie Speicherung von und Versorgung mit Strom und Wärme (Aufgabenübertragung); Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend b) die Planung und die Errichtung von baulichen und technischen Anlagen, die kommunalen Aufgaben dienen (Inhouse- bzw. Instate Vergaben).