| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit. |