| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; mit der Befugnis für die jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Komplementärin Rechtsgeschäfte abzuschließen. |