| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich. Der alleinige persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |