Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Alle persönlich haftenden Gesellschafter sowie alle Geschäftsführer aller jeweiligen vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.