| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |