| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Geschäftsführer der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |