| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 09.01.2024 (Az. 36b IN 113/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | In Ergänzung des Beschlusses vom 09.01.2024 ist nunmehr durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 14.03.2024 (Az. 36 b IN 113/24) der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. |
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