| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft sind die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam berechtigt. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so ist dieser allein zur Vertretung berechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |