| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und der Gesellschaft abzuschließen. Ihre jeweiligen Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Gesellschaft befugt, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |