| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die jeweiligen Geschäftsführer der Komplementärin haben die Befugnis, mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |