Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die gemeinsam vertreten. Ist der Vorstand nicht (vollständig) besetzt, vertritt der 1. Bürgermeister der Gemeinde Pullach i. Isartal als Vorsitzender des Verwaltungsrates. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt einzeln.
Gegenstand
Versorgung mit Wasser bzw. Entsorgung von Abwasser im Gebiet der Gemeinde Pullach i. Isartal; Plaung, Errichtung und Betrieb eines Glasfasernetzes zur Breitbandversorgung im Gebiet der Gemeinde Pullach i. Isartal; Bau, Unterhalt und Bewirtschaftung von eigenen und Liegenschaften der Gemeinde Pullach i. Isartal; Erbringung von Dienstleistungen für die Gemeinde Pullach i.lsartal. Das Kommunalunternehmen kann die vorbezeichneten Aufgaben unter Beachtung von Art. 87 Abs. 2 GO auch für andere Gemeinden wahrnehmen.