| Gegenstand | a) Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke b) Grundstücke im Zustand der Bebauung c) unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung nach Maßgabe des Buchstaben a) bestimmt und geeignet sind d) Erbbaurechte unter den Voraussetzungen der Buchstaben a) bis c) e) andere Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und vergleichbare Rechte und andere Erbbaurechte sowie Rechte in Form des Wohnungseigentums, Teileigentums, Wohnungserbbaurechts und Teilerbbaurechts f) Nießbrauchrechte an Grundstücken nach Maßgabe des Buchstaben a), die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen zu erwerben, zu halten und langfristig zu vermieten. Die Gesellschaft wird gegebenenfalls zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen ImmobilienGesellschaften erwerben, wenn deren Gesellschaftszweck dem dieser Gesellschaft entspricht. Die Gesellschaft wird darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Liquiditätsanlagen, erwerben und halten. |