| Gegenstand | Errichtung und Betreibung von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von alternativer Energie. Insbesondere übernimmt das Kommunalunternehmen die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und eines Hackschnitzelheizwerkes im Markt Glonn. Darüber hinaus übernimmt das Kommunalunternehmen die Durchführung von Baumaßnahmen für den Markt Glonn. Es verwaltet darüber hinaus im Sinne des Abs. 3 kommunale Einrichtungen, Betriebe, Unternehmen und direkte und indirekte Beteiligungen des Marktes und deren Unternehmen und Betriebe, soweit es hierzu vom Markt beauftragt wird. Dazu gehört auch Verwaltung von Vermögens- und Finanzmitteln des Marktes selbst oder der hier zuvor genannten Unternehmen, Beteiligungen, Einrichtungen und Betriebe, sowohl im eigenen als auch im fremden Namen, als auch von eigenen Vorhaben oder Vorhaben der hier zuvor genannten Einrichtungen, Betrieben, Beteiligungen und Unternehmen aus eigenen oder zu verwaltenden Mitteln, bauliche Errichtung, Erhaltung und Betreibung von Anlagen und Betrieben im Rahmen solcher Vorhaben. Das Kommunalunternehmen nimmt, soweit dazu vom Markt im Einzelnen beauftragt, als Dachgesellschaft in allen in Abs. 1 genannten Einrichtungen, Betrieben, Unternehmen und Beteiligungen die jeweiligen Gesellschaftsrechte im Sinn des öffentlichen Wirkungskreises wahr und ist dann für die finanzielle, materielle und vermögensmäßige Ausstattung der in Abs. 1 genannten Einrichtungen, Betriebe, Unternehmen und Beteiligungen verantwortlich. Es ermittelt deren jeweils notwendigen Bedarf (Teilbudgets), erstellt entsprechende Teilwirtschaftspläne für diese (analog zu den Regelungen in § 10 der Satzung, die in den Gesamtwirtschaftsplan des Kommunalunternehmens eingehen und überwacht laufend deren Angemessenheit und Einhaltung. |