| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Organge (wie Geschäftsführer oder Vorstand) sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter juristischer Personen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |