Handelsregister A des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRA 104332
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Alpenregion Tegernsee Schliersee
Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung:
"ATS KU")
b)
Tegernsee, Landkreis Miesbach
c)
Beratung, Vertretung der Interessen und die
Koordinierung der örtlichen und überörtlichen
Akteure im Tourismusbereich
(lnnenmarketing), Schaffung und
Fortentwicklung eines gemeinsamen
Außenauftritts und Marketings für den
Landkreis als touristische Region
(Außenmarketing), Zusammenarbeit über die
Landkreisgrenzen hinweg zur Verbesserung
der Freizeit-, Erholungs- und
Tourismusangebote im Landkreis Miesbach
und für das wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51
Abs. 1 LKrO. Hierbei handelt es sich um eine
Dienstleistung von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Das Kommunalunternehmen betreibt keine
direkte Förderung von Unternehmen (z. B.
Gewährung von Sicherheiten, Darlehen oder
verlorener Zuschüsse). Art. 22 Abs. 1
KommZG gilt entsprechend.
Mittel des Kommunalunternehmens dürfen
nur für den satzungsgemäßen Zweck
verwendet werden, etwaige Überschüsse sind
einer Rücklage zuzuführen, die nur zur
Sicherung und Erfüllung des
Unternehmenszwecks verwendet werden darf.
Bei Auflösung des Kommunalunternehmens
oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
fällt das verbleibende Vermögen gemäß der
a)
Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber dem
Vorstandsmitglied. Der Verwaltungsratsvorsitzende
vertritt auch für den Fall, dass kein Vorstand
vorhanden oder dieser handlungsunfähig ist.
Verwaltungsratsvorsitzender ist der Landrat.
b)
Vorstand:
Gmeiner, Harald, Wolfersdorf, *XX.XX.1963
Verwaltungsratsvorsitzender:
Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, *XX.XX.1967
a)
Rechtsform HRA Juristische Person (Anstalt des öffentlichen
Rechts).
Satzung vom 17.12.2014.
a)
24.09.2015
Unglaub
Abruf vom 24.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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kommunalrechtlichen Vorschriften an den
Landkreis Miesbach, der es für Zwecke der
Wirtschaftsförderung zu verwenden hat (§ 5
Abs. 1 Nr. 18 KStG). Das
Kommunalunternehmen kann Neben- und
Hilfsbetriebe, die seine Aufgaben fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen,
errichten und unterhalten. Zur Förderung
seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen auch an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient, Art. 84 LKrO bleibt
unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Der
Beitritt von Gemeinden im Landkreis
Miesbach zum Kommunalunternehmen wird
angestrebt.
2
a)
Berichgigung zum Eintrag Nr. 1:
Anstalt des öffentlichen Rechts
a)
04.04.2016
Legath
3
b)
Geändert, nun:
Verwaltungsratsvorsitzender:
von Löwis of Menar, Olaf, Holzkirchen, *XX.XX.1954
Ausgeschieden:
Verwaltungsratsvorsitzender:
Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, *XX.XX.1967
a)
30.09.2020
Seidl
4
a)
Name geändert, nun:
Regionalentwicklung Oberland KU
(Kurzbezeichnung: REO KU)
b)
Sitz verlegt, nun:
Miesbach, Landkreis Miesbach
a)
Geändert, nun:
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, davon wird
ein Mitglied zum Vorstandsvorsitzenden bestimmt.
Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber den
Vorstandsmitgliedern. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt auch für den Fall,
a)
Der Kreistag vom 23.3.2022 hat die Satzung neu gefasst. Der
Landrat hat am 07.11.2022 den § 1 der Satzung hinsichtlich des
Namens des Unternehmens aufgrund Ermächtigung geändert.
a)
11.11.2022
Seidl
Abruf vom 24.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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c)
Gegenstand geändert, nun:
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind
die Entwicklung, Vermarktung und Förderung
des Landkreises Miesbach nach innen und
außen, insbesondere in den Bereichen
Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Infrastruktur,
Digitalisierung, Mobilität, Umwelt, Land- und
Forstwirtschaft, Bildung und Ausbildung sowie
Wissenschaft.
Die Aufgaben dienen der Erhaltung und
Mehrung der Wirtschaftskraft sowie der
Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und
Tourismusangebote im Landkreis Miesbach
für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1
LKro. Hierbei handelt es sich um
Dienstleistungen von allgemeinen
wirtschaftlichem Interesse (DAW) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Das Kommunalunternehmen kann die in
Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für
andere Kommunen und sonstige Dritte gegen
Entgelt wahrnehmen.
Das Kommunalunternehmen kann alle
Maßnahmen treffen und alle Geschäfte
betreiben, durch die der Unternehmenszweck
gefördert oder verwirklicht werden kann. Dazu
gehören insbesondere: die
Wirtschaftsförderung und das
Standortmarketing; das Regionalmanagement
sowie die Kreisentwicklung; die
Tourismusförderung; die Zusammenarbeit
über die Landkreisgrenzen hinweg;
umfassende Beratung und Unterstützung von
Kommunen und sonstigen Dritten bei ihren
Planungen gemäß Abs. 1.
Das Kommunalunternehmen betreibt keine
direkte Förderung von Unternehmen wie
laufende Unternehmensberatung,
dass kein Vorstand vorhanden oder dieser
handlungsunfähig ist. Verwaltungsratsvorsitzender
ist der Landrat.
b)
Bestellt:
Vorstandsvorsitzender:
Schmid, Alexander, München, *XX.XX.1969
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Subventionierung oder die Übernahme
bestimmter Kosten.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das
Kommunalunternehmen Neben- und
Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die
die Aufgaben des Kommunalunternehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen andere Unternehmen
errichten und sich an anderen Unternehmen
beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Die für den
Landkreis geltenden Vorschriften über die
Errichtung von und Beteiligung an
Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
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