| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der persönlich haftende Gesellschafter berechtigt. Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen Organe sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt vertretungsbefugt. |